Folie 11

Rechtmäßigkeit

Im Datenschutz gilt das Verbotsprinzip: jede Verarbeitung personenbezogener Daten ist verboten – es sei denn, sie ist erlaubt.

Um Daten rechtmäßig verarbeiten zu dürfen, gibt es folgende rechtliche Grundlagen:

  • Einwilligung des Betroffenen
  • Künftiger oder bestehender Vertrag
  • Gesetzliche Pflicht
  • Berechtigtes Interesse an der Verarbeitung

Betriebs- oder Dienstvereinbarung

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