Geldwäsche
Für viele Unternehmen, nicht nur innerhalb des Finanzsektors, ist eine Geldwäscheprävention nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtend. Zu den sog. Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz zählen u. a. Autohäuser, Finanzagenten und Immobilienmakler. Das Ziel der Geldwäscheprävention ist es, Vermögenswerte aus illegaler Herkunft frühzeitig aufzuspüren und so zu verhindern, dass diese Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf gelangen. Das Geldwäschegesetz regelt aber nicht nur die Geldwäscheprävention, sondern auch die Prävention …