Geldwäsche

Für viele Unternehmen, nicht nur innerhalb des Finanzsektors, ist eine Geldwäscheprävention nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtend. Zu den sog. Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz zählen u. a. Autohäuser, Finanzagenten und Immobilienmakler.

Das Ziel der Geldwäscheprävention ist es, Vermögenswerte aus illegaler Herkunft frühzeitig aufzuspüren und so zu verhindern, dass diese Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf gelangen. Das Geldwäschegesetz regelt aber nicht nur die Geldwäscheprävention, sondern auch die Prävention der Terrorismusfinanzierung.

Alle nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Unternehmen müssen umfangreiche Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllen und diese auch gegenüber den Aufsichtsbehörden nachweisen. Dazu zählt vor allem die jährliche Erstellung eines Risikoberichts sowie die regelmäßige Durchführung von Schulungen für Mitarbeitende. Ab einer bestimmten Mitarbeiteranzahl, ist verpflichtend ein Geldwäschebeauftragter zu bestellen. Dies kann entweder ein eigener Mitarbeitender (mit entsprechender Qualifikation) sein, oder aber ein externer Dienstleister. Werden die gesetzlichen Verpflichtungen nicht erfüllt drohen empfindliche Geldbußen.

Die Datap GmbH bietet umfassende Dienstleistungen zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz für Unternehmer an. Dazu zählt auch die Übernahme der Tätigkeit als externer Geldwäschebeauftragter sowie eine einfache und schnelle Online-Schulung für Mitarbeitende.

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