Das Datenschutzrecht hat den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Dies liegt zum einen an der stetig wachsenden Sensibilität der Bevölkerung im Umgang mit personenbezogenen Daten und zum anderen an immer häufiger auftretenden medienwirksamen Bußgeldverfahren gegen Unternehmen aller Art. Daneben haben die Aufsichtsbehörden die personellen Voraussetzungen geschaffen, um Massenprüfungen bei deutschen Klein-, Mittel- und Großunternehmen durchzuführen zu können.
Die Konsequenzen eines Datenschutzverstoßes können dabei erheblich sein. Es droht neben einem Bußgeld (bis zu 20 Mio. € pro Verstoß) bzw. einem Strafverfahren, ein gravierender Reputationsschaden in der Öffentlichkeit. Gerade diese Thematik wird auch für die deutsche Medienlandschaft immer interessanter, so dass auch die Berichterstattungen häufiger werden.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet alle Unternehmen in Deutschland technische- und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die den Schutz von personenbezogenen Kunden- und Beschäftigtendaten sicherstellen. Beispielsweise zählt hierzu die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen oder die Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datenschutzes zu verpflichten. Sobald personenbezogene Daten von Kunden oder Beschäftigten an Dritte weitergegeben werden, ist besondere Vorsicht geboten.
Alle Unternehmen benötigen insbesondere folgende Dokumentationen:
• Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO)
• Löschkonzept (Art. 17 DSGVO)
• Datenschutzinformationsblatt nach Art. 13 DSGVO
• Datenschutzerklärung auf der Homepage (Art. 13 DSGVO)
• Einwilligungsformulare für Kunden und Mitarbeiter
• Regelungen zur Auftragsverarbeitung mit Dienstleistern
• Verpflichtung der Mitarbeiter zur Einhaltung des Datenschutzes
• Konzept für den Umgang bei Datenpannen (Art. 33, 34 DSGVO)
• Übersicht der technisch-organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO
Wir beraten Unternehmen und Firmen jeder Art und Größe zum Thema Datenschutz. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben hat jedes Unternehmen einzuhalten, auch wenn das Unternehmen aufgrund der geringen Mitarbeiteranzahl von Gesetzes wegen keinen Datenschutzbeauftragten beim jeweils zuständigen Landesamt für Datenschutz melden muss. Die Vorgaben hat jedes Unternehmen einzuhalten, unabhängig von der Größe und Mitarbeiteranzahl. Lediglich die Frage, ob ein Datenschutzbeauftragter zusätzlich bestellt werden muss, ist anhand der größere Mitarbeiteranzahl zu bewerten und zu entscheiden.
Zu unserem Leistungsumfang gehört auch die Stellung eines Datenschutzbeauftragten, falls dies von Gesetzes wegen erforderlich bzw. notwendig ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet enorme Vorteile gegenüber einem unternehmensinternen Datenschutzbeauftragten. Gerne beraten wir Sie auch hierzu. Wir betreuen bereits seit vielen Jahren verschiedenste Unternehmen in ganz Süddeutschland und können hier auf ein breites Wissensspektrum zurückgreifen. Wir bieten Ihnen nichts an, was sie nicht auch tatsächlich benötigen. Um ein seriöses Angebot unterbreiten zu können, ist es zwingend erforderlich sich das jeweilige Unternehmen genau anzusehen, die vorhandenen Strukturen zu bewerten und zu analysieren, und im Anschluss ein vollständiges Konzept auszuarbeiten, das auf Dauer angelegt ist.
Gerne unterbreiten wir auch Ihnen ein für Sie maßgeschneidertes Angebot nach einem ausführlichen und für sie kostenfreien Beratungsgespräch.