Ja, regelmäßige Schulungen zur Geldwäscheprävention sind für bestimmte Mitarbeiter in Unternehmen verpflichtend. Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind insbesondere Unternehmen aus bestimmten Branchen dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. Dazu gehören Banken, Finanzdienstleister, Immobilienunternehmen, Glücksspielanbieter, Versicherungen, Notare und bestimmte Rechtsanwälte sowie andere Berufsgruppen, die als „Verpflichtete“ im Sinne des GwG gelten.
Diese Unternehmen sind verpflichtet, Schulungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter die notwendigen Kenntnisse zur Erkennung und Verhinderung von Geldwäsche haben. Die Schulungen sollten regelmäßig wiederholt werden, um die Mitarbeiter auf dem aktuellen Stand zu halten und neue Risiken, Vorschriften und Methoden der Geldwäsche aufzudecken.