Geldwäscheprävention stellt Unternehmen aufgrund zahlreicher rechtlicher Vorgaben vor eine Herausforderung: Oftmals fehlt es an Zeit sowie den notwendigen Ressourcen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Bereits kleine Fehler können zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. So müssen Unternehmen, welche gegen das GwG verstoßen, mit hohen Bußgeldern sowie Freiheitsstrafen rechnen.
Wir schützen Sie gezielt vor diesen Risiken, indem wir Sie umfassend zum Thema GwG (Geldwäschegesetz) und Terrorismusfinanzierung beraten und betreuen. Unsere erfahrenen Anwälte sorgen dafür, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben sicher einhalten - unabhängig von der Art und Größe Ihres Unternehmens. Falls gesetzlich vorgeschrieben, stellen wir Ihnen einen Geldwäschebeauftragten zur Verfügung.